Montag, 6. Juni 2016

Kick-Back-Geschäfte | Cash-Back-Betrug

Immer mehr Berufssparten von Kick-back-/Cash-back-Geschäften betroffen und geschädigt


Auch wenn der Begriff Kick-back (oder wahlweise Cash-back) durch seine Formulierung im Englischen modern und neuzeitlich anmutet, gehört diese Art des Betrugs schon seit jeher zum Ermittlungswesen in Deutschland. Es handelt sich um eine Form der Korruption, die die Beteiligung von drei Parteien einschließt, bei der einer oder zwei der Beteiligten auf Kosten des dritten profitieren. Unsere Detektive in Köln versuchen sich nachfolgend an einer Begriffserklärung und schildern drei unterschiedliche Vorgehensweisen anhand von Fallbeispielen.

Kick-back-Geschäfte lassen sich inzwischen in vielen Alltags- und Lebensbereichen finden, daher sollte die Bevölkerung diesbezüglich aufgeklärt werden, um zu verhindern, dass nichtsahnende Bürger jahrelang von Vertrauenspersonen wie Anlageberatern oder dem Hausarzt getäuscht und hintergangen werden. Die Aaden Detektei Köln befasst sich mit der Aufklärung besonders gravierender Fälle im Privat- und Wirtschaftssektor und stößt dabei auf immer haarsträubendere Versionen des Kick-Back-Betrugs.

Kick-back-Betrug beim Arztbesuch


Die Berufssparte der Ärzte ist diejenige, die sich mit der psychischen und physischen Gesundheit ihrer Patienten befasst und daher auf großem Vertrauen fußt. Menschen, die von ihrem Arzt seit Jahren betreut werden, vertrauen ihm schon aufgrund der körperlichen Nähe und der Kenntnis mitunter unangenehmer Geheimnisse oft mehr an als einigen Verwandten oder Freunden. Dieses Vertrauen wird aber allzu häufig ausgenutzt, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen, wie unsere Kölner Detektive aufgrund ihrer Beauftragungen berichten müssen. Wie genau geht dies vonstatten? Der betreffende Arzt überweist seinen Patienten nach einer gründlichen allgemeinärztlichen Untersuchung an einen Spezialisten, beispielsweise einen Kieferorthopäden, weil der betreffende Patient vermutlich aufgrund von nächtlichem Zähneknirschen an starken Kopfschmerzen leidet. Daran wäre nichts Betrügerisches erkennbar, wenn die Überweisung offen gehalten und nicht regelmäßig an denselben Spezialisten gerichtet wäre.

So erhält der betrügerisch agierende Allgemeinmediziner von seinem Kollegen eine Provision für jeden Patienten, den er an den Kieferorthopäden X überweist und lässt den Patienten glauben, Arzt X wäre der am ehesten für ihn geeignete Kieferorthopäde. Was dabei verletzt wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene freie Arztwahl, die jedem Patienten zusteht. Außerdem ist der offensichtliche Interessenkonflikt prägnant: Der überweisende Arzt denkt mehr an seine Provision als an seine medizinische Verpflichtung, die eine womöglich sinnvollere Überweisung an einen vielleicht auf Kopfschmerzproblematik spezialisierten Kieferorthopäden beinhalten würde. Zu Schaden kommt dabei letzen Endes der Patient: Durch geschmierte Arztüberweisungen landet er bei einem schlechteren/unfreundlicheren/weniger spezialisierten Arzt und wird dementsprechend medizinisch schlechter beraten. Ist dies bei Ihnen der Fall, so können unsere Privatdetektive in Köln und Umgebung eingesetzt werden, um Sie bei der Überführung des betrügerischen Mediziners zu unterstützen: 0221 2601 6242.

Kick-back/Cash-back in der Immobilienbranche


Weit größerer finanzieller Schaden als bei einer korrupten Arztüberweisung findet sich im Immobiliensektor, wo der Betroffene oft Verluste von mehreren zehntausend Euro und einen kaum zu tilgenden Schuldenberg einfahren muss, weil er den falschen Leuten vertraut und zwielichtigen Vermittlern oder Maklern viel zu hohe Kaufsummen gezahlt hat. Beispielsweise berichten unsere Wirtschaftsdetektive in Köln von einem nur wenige Monate alten Fall, bei dem ein Klient trotz großer Liquiditätsprobleme eine „einmalige Chance“ ergreifen und ein Haus für seine Familie kaufen wollte. Aufgefallen war ihm dabei ein besonderes Kaufobjekt, bei dessen Erwerb er sofort einen Teil des Kaufpreises bar erhalten sollte – was ihm seine Liquidität für einen längeren Zeitraum sichern könnte. Die Crux: Das Objekt wurde deutlich überteuert angeboten. Das Angebot lockte damit, dass der Käufer die Immobilienübertragung zu 100 % über eine Bank fremdfinanzieren könne, somit kein Eigenkapital anbringen müsse und darüber hinaus einen Teil dieses Kredits direkt beim Kauf zurückgezahlt bekomme, um wieder liquide zu werden. Kurzum: Es verschafft zumeist ohnehin finanziell strauchelnden Personen kurzfristig Kapital, aber langfristig noch horrendere Schulden als sowieso schon vorhanden.

Der betrügerische Makler übertrug nach der Bankabwicklung den – scheinbar – recht großzügigen Teil der Kaufsumme (Kick-back/Cash-back) zurück an den Käufer der Immobilie und konnte seine Courtage sowie den Großteil des Überschusses von wirklichem und vertraglichem Kaufpreis für sich einbehalten. Der Käufer schien erfreut über die plötzlich erhaltenen 25.000 €, ohne sich bewusst zu machen, dass er eine um circa 50 % überteuerte Immobilie erworben hatte, mit deren Kauf er sich und seine Familie schwer verschuldete, und dass er letzten Endes dieses erhaltene Geld mit dem neuen Bankkredit selbst finanziert hatte. Auch wenn am Ende die Banken finanziell gesehen die hauptsächlich Geschädigten sind, da sie durch vom Makler eingereichte falsche Wertbescheinigungen der Grundstücke oder Häuser getäuscht werden und von vielen der nicht solventen Käufer keine großartigen Ratentilgungen erwarten können, reißt diese Betrugsmasche auch immer wieder Privatpersonen wie den genannten Klienten der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln in einen Schuldenstrudel. Durch die Ermittlungen unserer Detektive konnten jedoch sowohl der betrügerische Makler als auch fünf weitere betroffene Familien ausfindig gemacht und zumindest Teile der Schulden vonseiten des „Maklers“ getilgt werden.

Gerade im Immobilien- und Anlagebereich werden bei Kick-back-Geschäften häufig ohnehin verzweifelte Kunden mit unseriösen Angeboten gelockt, um sie im Anschluss eiskalt über die Klinge des Bankrotts springen zu lassen.

Kick-back-Betrug bei Bankanlagen


Das Vorgehen von Kick-back-Betrügern mag dem Durchschnittsbürger vielleicht am ehesten von Bankgeschäften bekannt sein, denn dort spielt sich ein Großteil dieser Betrugsart ab, wenngleich oft heimlich: Bankangestellte und Anlageberater raten ihren Klienten ungeachtet von finanziellen oder persönlichen Risiken dazu, bei heimlich kooperierenden Partnern Geld anzulegen, weil sie, ähnlich wie auch die bereits besprochenen Ärzte, Provisionen für neue Anleger erhalten und sich damit mehr um ihren finanziellen Vorteil sorgen als um eine sinnvolle und sichere Geldanlage ihrer Klienten. Für die Bankkunden geht es häufig nicht nur um Kleckerbeträge, sondern meist um größere Anlagen von mehreren Tausend Euro, die durch falsche Beratung schnell verloren sein können. Durch die deutsche Rechtsprechung ist inzwischen vorgegeben (BGH-Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09), dass jede Art finanzieller Kooperation und Förderung (beispielsweise Ausgabeaufschlag, einmalige Rückvergütungen, Bestandsprovisionen etc.) offengelegt werden muss, damit der Bankkunde eventuelle Geschäftsbeziehungen erkennen und anhand derer entscheiden kann, ob er tatsächlich eine Anlage bei diesem Geschäftspartner des Anlageberaters tätigen möchte.

Unsere Kölner Privatdetektive wissen aber: In einem Großteil der Fälle verlaufen die Kooperationen weiterhin unter der Hand, weil durch die Offenlegung der Geschäftsbeziehungen entsprechend weniger Bankkunden geneigt sind, dort zu investieren, denn in jeder Art von Kooperation schwingen auch immer ein wenig Parteilichkeit und ein Gefühl von weniger professioneller Beratung seitens des Anlageexperten mit.

Privatdetektive aus Köln helfen bei der Aufklärung


Egal, von welchem der oben beschriebenen oder sonstigen Fälle von Kick-back-Geschäften man betroffen ist (ob nun Sie persönlich oder Ihre Firma), die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei in Köln sind jederzeit dazu in der Lage und bereit, sich Ihres Falls anzunehmen und Ihnen bei der lückenlosen Aufklärung sowie der Einklagung möglicher Schadensersatzzahlungen zu helfen. Sind Sie Opfer von betrügerischen Anlageberatern oder Immobilienmaklern geworden, so steht Ihnen rechtlich ein Schadenersatz in Höhe der verlorenen Summe zu, dessen Erhalt oft nur mit der Ermittlung von Detektiven erreicht werden kann. Gerade wenn die Täter gewerbsmäßig vorgehen und ihre Opfer immer wieder bewusst schädigen, ist es für unsere erfahrenen Ermittler oft einfacher als gedacht, ihrer habhaft zu werden: Beispielsweise ermitteln unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln weitere Opfer, die in Ihrem Gerichtsprozess als Zeugen aussagen und Ihnen somit eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit für den Prozess verschaffen. Ebenso können zum Beispiel durch das Stellen von Täterfallen gerichtsfeste Beweise beschafft werden, die die Schuld der Immobilienmakler, Vermittler oder Anlageberater klar nachweisen.

Besonders bei Geldanlagen ist es jedoch wichtig zu wissen, dass für Schadensersatzansprüche gesetzlich nur innerhalb von drei Jahren nach Zeitpunkt der Schadenskenntnis agiert werden kann, spätestens jedoch 10 Jahre nach Tätigung der Anlage, auch wenn der BGH in einigen Einzelfällen diese Frist auf bis zu 30 Jahre nach dem Anlagegeschäft oder nach einem Immobilienkauf festsetzt, wenn eine arglistige Täuschung nachzuweisen ist. Zögern Sie daher nicht, unsere Detektei in Köln zu kontaktieren, um von uns eine kostenlose Beratung über das weitere Vorgehen zu erhalten: info@aaden-detektive.de.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln

Hohenstaufenring 62
D-50674 Köln
Telefon: 0221 2601 6242
E-Mail: info@aaden-detektive.de
Web: http://www.aaden-detektive.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

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http://www.aaden-detektive.de/wirtschaftskriminalität/provisionsbetrug/

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