Mittwoch, 27. Januar 2016

Lebensgefährtin reist "zum Arbeiten" nach Frankfurt – Prostitutionsverdacht

Viel Geld für Arbeit in Deutschland


Die Frankfurter Rotlichtszene ist berühmt-berüchtigt – und das weit über die Grenzen Hessens hinaus. Herr Naris ist Thailänder und beauftragte die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt mit der Überprüfung diverser Adressen in der Stadt. Seine ebenfalls thailändische Lebensgefährtin fliege seit Ende 2014 im Abstand von wenigen Monaten immer wieder für ein paar Wochen nach Deutschland. Angeblich könne sie hier sehr viel Geld in einem speziellen Fusion-Restaurant verdienen und müsse diese Chance wahrnehmen.

Der Auftraggeber unserer Frankfurter Privatdetektive glaubte ihr die Geschichte nach einer Weile nicht mehr so recht und verlangte Beweise, woraufhin ihm Frau Samak, seine Lebensgefährtin, Bilder ihrer angeblichen Arbeitsstelle und ihres Wohnhauses schickte, dazu nannte sie ihm die jeweiligen Adressen und den Namen des Restaurants. Herr Naris war nun der Auffassung, dass sie ihm viel erzählen könne über Orte, die auf der anderen Seite des Globus sind. Folglich übernahmen die Aaden Detektive Frankfurt die Überprüfung vor Ort. 


Abgleich: Foto und Realität


An der Adresse der vorgeblichen Arbeitsstelle der Zielperson befand sich zwar ein kleines Café, jedoch kein Restaurant. Das von Frau Samak übermittelte Foto bildet definitiv nicht diese Adresse ab, sondern muss an einem anderen Ort geschossen worden sein. Unser Detektiv aus Frankfurt prüfte die Umgebung, konnte allerdings das Gebäude auf dem Foto nirgendwo entdecken. Schließlich begab er sich in das Café an der Zieladresse und begutachtete das Personal: Alle Beschäftigten sahen mitteleuropäisch aus. Er bestellte einen Kaffee und befragte die Bedienung unter Legende nach ausländischen Beschäftigten, da Herr Naris diese Information gern ermittelt haben wollte: Eine Niederländerin habe mal hier gearbeitet, aber das sei schon drei Jahre her, ansonsten gebe es hier nur Deutsche. Außerdem fragte unser Frankfurter Privatdetektiv nach Restaurants in der Nähe, schließlich biete die Karte des Cafés nur Snacks. Die Bedienung nannte ihm daraufhin zwei Adressen im Umkreis. Der Ermittler bedankte sich, trank seinen Kaffee zügig – aber unauffällig – aus und suchte die genannten Restaurants auf. Auch bei diesen Adressen handelte es sich nicht um die abgebildeten Gebäude.

Über eine Recherche im Internet ermittelte die Einsatzleitung der Aaden Detektei Frankfurt derweil, dass es eine weitere Filiale des Cafés in der Stadt gab. Womöglich hatte Frau Samak die Adressen vertauscht, womöglich gab es im zweiten Café eine richtige Speisekarte – beides eher unwahrscheinlich, aber zumindest prüfenswert. Entsprechend begab sich unser Frankfurter Wirtschaftsdetektiv zur Adresse der Filiale. Doch auch dieses Gebäude entsprach nicht dem Foto, auch hier gab es keine warmen Mahlzeiten, auch hier arbeiteten keine Ausländer. 

Neuer Hinweis über Google-Bildersuche


Da die Suche nach der Arbeitsstelle somit zunächst erschöpft war, begab sich unser Privatermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt zur angeblichen Unterkunft Frau Samaks. Das Foto dieser Wohnung war nicht von außen, sondern aus einem Fenster heraus aufgenommen worden, entsprechend zeigte es nicht das Gebäude selbst, sondern die gegenüberliegenden Häuser. Diese wiederum hatten an der bekannten Adresse in der Realität keinerlei Ähnlichkeit mit den fotografierten. Frau Samak hatte also auch in diesem Punkt eine falsche Angabe gemacht.

Nach dem Uploads der Fotos auf eine sichere, passwortgeschützte Website führte die Einsatzleitung der Aaden Detektei Frankfurt eine Google-Bildersuche durch. Diese ergab keine sinnvollen Treffer für das Bild der Wohnadresse, wohl hingegen für die Arbeitsstelle: Ein Gebäude im Bahnhofsviertel, das über einen Google-Maps-Eintrag des dort ansässigen Restaurants gefunden werden konnte. Umgehend schickte die Einsatzleitung den Ermittler zur ausgewiesenen Adresse. Rund zwanzig Minuten später kam die Bestätigung: Es handelte sich um das Gebäude auf dem Foto und hier gab es tatsächlich ein Restaurant, allerdings nicht mit Fusionsküche. Unser Frankfurter Detektiv durchsuchte das Umgebungsfeld nach den Häusern, die von der angeblichen Wohnung Frau Samaks aus zu sehen waren. Zwei Querstraßen weiter wurde er fündig – in der Elbestraße, die Frankfurtern als Zentrum für käuflichen Geschlechtsverkehr bekannt ist. 

Die hier abgebildete Elbestraße gehört zu einem Netz mehrerer Straßen, die östlich des Frankfurter Hauptbahnhofes das Rotlichtviertel bilden.

Wohnadresse im Rotlichtviertel = Prostituierte?


Eine Online-Prüfung der Adresse in der Elbestraße ergab diverse Treffer zu Prostituierten, die hier erreichbar seien. Man solle bei einem bestimmten Namen in einem Stockwerk klingeln, das der Fotoperspektive entsprach, und werde dann eingelassen. Unser Privatdetektiv aus Frankfurt tat dies: An der Gegensprechanlage meldete sich eine überfreundliche weibliche Stimme. Der Ermittler fragte, ob Melissa (Name einer Prostituierten, die hier laut Internet im letzten Jahr tätig gewesen war) gerade frei sei, und erhielt die Antwort, dass Melissa diese Woche keinen Dienst habe. Die Situation schien also klar: Frau Samaks Chance, in Deutschland Geld zu verdienen, lag im Anbieten sexueller Dienstleistungen. Das Foto der vorgeblichen Arbeitsstelle hatte sie vermutlich einfach deshalb verwendet, weil das Restaurant um die Ecke ihrer Wohnung lag. Die Adressen dürfte sie falsch angegeben haben, da die Natur und Ausdehnung des Frankfurter Rotlichtviertels leicht im Internet zu recherchieren ist (zumindest auf Deutsch und sicherlich auch in unserer Kommunikationssprache mit dem Auftraggeber der Aaden Detektive Frankfurt, nämlich Englisch).

Observation der Lebensgefährtin bei der nächsten Ankunft in Frankfurt


Herr Naris war natürlich schockiert, als er von den Ermittlungsergebnissen und den naheliegenden Schlussfolgerungen hörte. Allerdings wollte er absolute Sicherheit: In 2 1/2 Wochen werde Frau Samak wieder für einen guten Monat nach Deutschland reisen, man müsse sie dann observieren, um sicherzugehen. Durch zahlreiche vergangene Einsätze am Frankfurter Flughafen verfügen die Aaden Detektive Frankfurt über viel Routine und genaue Ortskenntnis des Geländes. Die Planung des Einsatzes war folglich nicht kompliziert, wurde aber nichtsdestotrotz akribisch durchgeführt und mehrfach gegengeprüft. 

Am Ankunftstag Frau Samaks begaben sich drei unserer Wirtschaftsermittler zum Flughafen. Zwei kontrollierten die Ankunftshalle, in der sich die Reisenden des von Herrn Naris benannten Fluges einfinden sollten, der dritte Sachbearbeiter wartete draußen im Auto bei den Taxen, um im Falle einer raschen Abfahrt der Zielperson umgehend reagieren zu können. Die Zielperson derAaden Detektei Frankfurt betrat den Ankunftsbereich allein, wurde dort aber von einer breit gebauten männlichen Person abgeholt. Die Begrüßung erfolgte ohne Körperkontakt. Beide begaben sich zum Kurzzeitparkplatz, auf dem auch ein Einsatzfahrzeug unserer Detektive abgestellt war. Der Kollege im Taxibereich gliederte sich vorsorglich so in den Verkehr ein, dass er bei der Abfahrt vom Kurzzeitparkplatz unmittelbar folgen bzw. "den Weg abschneiden" und somit die Observation aufnehmen konnte. Folgerichtig observierten die Einsatzkräfte die Zielperson und ihren Abholer mit zwei Fahrzeugen auf dem Weg in die Frankfurter Innenstadt. Wenig überraschend endete die Fahrt im Rotlichtviertel und Frau Samak betrat die zuvor ermittelte Wohnadresse in der Elbestraße.


Persönlicher Besuch des Detektivs im Etablissement


Um auch die allerletzten Zweifel auszuräumen, recherchierte die Einsatzleitung der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt an den Folgetagen die Annoncen zur bekannten Adresse. Tatsächlich wurde hier das Angebot einer Thailänderin eingestellt, allerdings unter einem anderen Namen und mit Bildern, die das Gesicht nicht zeigten oder verpixelten. Der zuvor aktive Rechercheur kam folglich nicht um einen Termin bei der beworbenen Dame herum. Er wurde eingelassen und der Dame vorgestellt – es handelte sich zweifelsfrei um Frau Samak. Nach dieser endgültigen Bestätigung gab unser Frankfurter Detektiv vor, es sich anders überlegt zu haben, was ihm einige böse Blicke und Kommentare der Empfangsdame einbrachte, und verließ das Etablissement. Herr Naris wurde umgehend über die Erkenntnisse ins Bild gesetzt. Der Auftrag war somit beendet.


Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt

Barckhausstraße 1

D-60325 Frankfurt

Telefon: 069 1201 8454-0

Fax: 069 1201 8454-9

E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de



Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 

Registergericht: Amtsgericht Köln

Registernummer: HRB 83824

Quellen:

Freitag, 22. Januar 2016

Geschäftsschädigendes Fehlverhalten am Arbeitsplatz | Nachweis durch Detektive

Nahezu jeder Arbeitgeber kennt es, doch viele wissen nicht, wie sie es nachweisen sollen: geschäftsschädigendes Fehlverhalten der Mitarbeiter, das in geringem Maße nicht auffällt, bei Häufung aber großen Schaden im Unternehmen anrichten kann. Angestellte, die nicht in dem Maße arbeiten, wie es von ihnen erwartet wird, sondern sich nach jeder Stunde Arbeit eine längere Pause gönnen, Sekretärinnen, deren Diebstähle sich zuerst nur auf Firmenkugelschreiber und Klebestreifen beschränken, sich aber auch schnell auf weit wertvolleres Firmeneigentum erstrecken können, Mitarbeiter, die ihre Stunden falsch abstempeln oder, im sicherlich schlimmsten Fall, firmeninterne Daten und Innovationen an Konkurrenzunternehmen weitergeben. Wirtschaftsdetektive wie die der Aaden Detektei Hamburg greifen helfend ein: 040 2320 5053.

Ein Fallbeispiel aus Niedersachsen


Unternehmensprüfung mit überraschend negativem Ergebnis


Peter Wedel (Namen geändert) war der Leiter eines mittelständischen Unternehmens und legte bei seinen Angestellten viel Wert auf Pünktlichkeit, die ordentliche Erledigung der ihnen aufgetragenen Arbeiten und firmenorientiertes Denken. Eigentlich war er mit seinen Angestellten durchaus zufrieden, doch musste er bei einer genauen Prüfung der Arbeitsabläufe seiner Firma feststellen, dass sich die Produktion verlangsamt und der Profit im vergangenen Quartal verringert hatte. Es waren weniger Erfolge zu verzeichnen, obwohl Peter Wedel viel Geld in einen reibungslosen Ablauf investiert und hochqualifizierte Leute angestellt hatte. 


Auf frischer Tat beim "Pause machen" erwischt


Einige Tage nach der Unternehmensprüfung kehrte Herr Wedel früher als gewöhnlich von seiner Mittagspause ins Büro zurück und nahm Musik aus einem der Einzelbüros wahr. Er ging zu der Tür, hinter der er glaubte, Musik zu hören, und fand darin Herrn Buchholz vor, einen der relativ neu eingestellten Schichtarbeiter. Eigentlich hätte Herr Buchholz um diese Zeit an der Arbeit sitzen müssen. Er stellte schnell die Musik aus und gab an, „nur kurz verschnauft“ zu haben, sich aber gleich wieder der Arbeit zuwenden zu wollen. Peter Wedel verließ das Büro nachdenklich und hoffte, mit seiner Vermutung, dass Herr Buchholz vielleicht einer der Störfaktoren in den Arbeitsabläufen des Unternehmens sein könnte, daneben zu liegen, denn bei diesem Mitarbeiter liefen viele betriebsinterne Wege zusammen, die von ihm koordiniert und weitergeleitet werden sollten.

Von befreundeten Leitern bzw. Führungspersonen anderer Unternehmen hatte Herr Wedel bereits gehört, dass faulenzenden Mitarbeitern mit der Einschleusung von Detektiven, die für Ermittlungsdienste wie die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg arbeiten, auf den Leib gerückt und diesen ihr Fehlverhalten gerichtsfest nachgewiesen werden konnte. Solche Maßnahmen wollte Peter Wedel jedoch erst ergreifen, wenn er sich seiner Vermutung absolut sicher wäre. Er hoffte vorerst das Beste. Sein Verdacht erhärtete sich jedoch nur zu bald: Die Arbeiten gingen weiterhin schleppend voran, Herr Buchholz wurde erneut bei einigen auffällig langen Zigarettenpausen auf dem Balkon und bei längeren Privatgesprächen in der Firmenküche gesehen, und für Peter Wedel war der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, dermit Bierflaschen gefüllte Mülleimer im Großraumbüro, auf den ihn die Reinigungsfachkräfte vorsichtig ansprachen. 

Allem Anschein nach genehmigte sich Herr Buchholz während der Arbeitszeit ganz gerne die eine oder andere Bierflasche.

Anfangsverdacht – und was nun?


Peter Wedel hielt einige Rücksprachen mit der rechtlichen Vertretung des Unternehmens und stellte fest, dass eine fristlose Kündigung klarer Beweise eines Fehlverhaltens bedurfte und dass dem Einsatz von Überwachungskameras nicht nur die Zustimmung des Betriebsrats, sondern auch besonders schwere Umstände wie regelmäßiger Diebstahl von Firmeneigentumzugrunde liegen müssten. Daher entschied er sich, wie von den befreundeten Unternehmern empfohlen, für den Einsatz der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg und die Einschleusung eines Detektivs, der in einem kleinen Büro, fünf Türen vom Büro des Herrn Buchholz entfernt, zur Tarnung als neuer IT-Spezialist eingestellt und eingearbeitet wurde.

Herr Buchholz muss sich sehr sicher gefühlt haben, als nur wenige Tage nach der Einschleusung des Detektivs alle Mitarbeiter seines Stockwerks in die Mittagspause gingen, vermeintlich auch der getarnte Wirtschaftsdetektiv, der aber heimlich wieder in das Großraumbüro zurückkehrte. Der Ermittler der Aaden Detektei Hamburg konnte Herrn Buchholz während der folgenden zwei Stunden Mittagspause bis zur Rückkehr der Kollegen durch die offene Bürotür beobachten. Der verdächtige Mitarbeiter stellte laute Musik an, trank zwei Flaschen Bier – die er fahrlässig im Mülleimer des Großraumbüros entsorgte – und sah sich online Videos und Serien an, statt seiner Arbeit nachzukommen (er hatte an diesem Tag Pausendienst und somit keine Berechtigung, privaten Angelegenheiten nachzugehen). Mit dem entsprechenden Foto- und Videomaterial unseres Hamburger Detektivs ausgestattet, war es Peter Wedel nur wenige Tage später möglich, Herrn Buchholz fristlos zu entlassen und ihn darüber hinaus auf Schadenersatz zu verklagen. Das Verfahren läuft noch.

Interne Bedrohung Mitarbeiter


Wie im Falle von Peter Wedel und auch in Fällen vieler weiterer interner Probleme bei kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen ist der Einsatz der Aaden Detektive Hamburg nicht nur ratsam, sondern sogar dringend notwendig. Wir agieren wie im geschilderten Fall mit derObservation der entsprechenden Mitarbeiter und der Dokumentation des Fehlverhaltens, untersuchen aber bspw. – bei begründetem Verdacht – mit unseren IT-Spezialisten auch Arbeitscomputer, um eventuelle Weitergaben firmeninterner Daten oder die übermäßigePrivatnutzung des Computers nachzuweisen. Hierbei ist natürlich entscheidend, ob den Angestellten zugebilligt wurde, den PC auch für private Angelegenheiten nutzen zu dürfen oder nicht. Ist die Privatnutzung gestattet, darf der Arbeitgeber die Browserverläufe und individuellen Desktopdaten erst im äußersten Verdachtsfall überprüfen lassen.

So geschehen zum Beispiel bei einem in Hamburg ansässigen mittelständischen Unternehmen, bei dem ein Angestellter das gesamte firmeninterne Internet und Intranet durch einen mehrere Gigabyte umfassenden privaten Fotoupload auf einem sozialen Netzwerk lahmlegte und damit die gesamte Produktion für diesen Tag blockierte. Ein derartiger Schaden setzt voraus, dass auch bei Zubilligung der Privatnutzung keine Narrenfreiheit herrschen kann und dass der Angestellte für einen solchen unzumutbaren Aufwand verantwortlich gemacht wird. Ist die Privatnutzung im Unternehmen grundsätzlich untersagt, so kann eine Überprüfung durch die Sicherheitsexperten der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg schnell und auf Wunsch auch regelmäßig stattfinden.

Viele weitere Beschäftigungsgebiete von Detektiven


Auch in zahlreichen anderen Fallkonstellationen werden unsere Detektive aus Hamburg tätig, beispielsweise wiesen wir in der Vergangenheit nach, dass Angestellte ihre vorgeblichen Überstunden eigentlich von Kollegen abstempeln lassen oder durch sonstige Manipulationen fälschen. Auch der Nachweis von Krankheitsvortäuschungen, die bei mittelständischen Unternehmen pro Jahr zu Schäden in Millionenhöhe führen und damit auch die gesamtdeutsche Wirtschaft erheblich in ihrem Potenzial bremsen, gehört zu unserem Aufgabengebiet. Die Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg richten sich bei ihren Einsätzen natürlich genau nach den Bedürfnissen und individuellen Mitarbeiterproblemen ihrer Kunden, mit denen sie gemeinsam ein Einsatzkonzept erarbeiten.

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg 
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

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Donnerstag, 14. Januar 2016

Getränkediebstahl und -weiterverkauf durch Mitarbeiter: Aaden Detektei Köln

Inventurdifferenzen durch Mitarbeiterdiebstähle


Ein Getränkegroßhändler aus dem Rheinland hatte seit über einem Jahr mit erheblichen Inventurdifferenzen zu kämpfen. Da er keinen Laden- oder Lagerabverkauf betrieb, sondern ausschließlich belieferte, und es auch keinerlei Spuren für Einbrüche in die Betriebshallen gab, lag die Schlussfolgerung nahe, dass einer der Angestellten für das Fehlen der Bestände verantwortlich sein musste. Diverse Anzeichen deuteten auf einen bestimmten Lieferfahrer hin, Herrn Wiehl. Die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln sollten diese Zielperson bei ihren Belieferungsfahrten observieren und feststellen, ob sie sich pflichtgemäß an den Tourplan hielt, tatsächlich die vorgegebenen und von den Kunden bestellten Mengen ablud und keine Getränkewaren unterschlug.

Observation während Auslieferungsfahrt


Nach Rücksprachen mit den Auftraggebern, Sichtung der Tourpläne und Routen für die kommende Woche sowie Prüfung der Gegebenheiten vor Ort postierten sich unsere Observanten an einem Montagmorgen zur Beobachtung der Zielperson Wiehl. Bis zum frühen Nachmittag verhielt sich der Auslieferer augenscheinlich pflichtgemäß und arbeitete seine Kundenliste ab. Die genaue Anzahl der entladenen Getränke konnte von unseren Kölner Detektiven meist nicht eingesehen werden, da das Lieferfahrzeug mit der Ladeklappe stets sehr nah an die Gebäude der Kunden heranfuhr.

Als die Zielperson den letzten Anlaufpunkt abgearbeitet hatte und sich auf der Straße zum auftraggebenden Unternehmen befand, glaubten unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln bereits an das baldige Ende des Einsatzes. Dann jedoch bog das Lieferfahrzeug außerplanmäßig in eine enge Sackgasse mit Privathäusern und Garagen ein. Um in der schmalen Straße nicht aufzufallen, stellten die Observanten ihre Fahrzeuge ein wenig abseits ab und begaben sich fußläufig in Sichtnähe des an einer Garage parkenden Zielfahrzeugs. Das Tor stand offen und die Heckklappe des Transporters war geöffnet. Mit einer Sackkarre bewegten Herr Wiehl und eine unbekannte männliche Person Getränkekisten aus dem Lieferfahrzeug in die Garage. Nach ca. einer halben Stunde waren die beiden Männer mit dieser Tätigkeit fertig und verabschiedeten sich. Die unbekannte Person betrat ein benachbartes Wohnhaus, während Herr Wiehl zurück zum Getränkegroßhandel fuhr und dort sein Dienstfahrzeug abstellte. Nach Rücksprache mit den Klienten beendete einer der Aaden Detektive Köln die Observation für diesen Einsatztag, während sein Kollege die Garage observierte, um festzustellen, ob die darin befindlichen Waren der Auftraggeber eventuell verkauft oder weitertransportiert werden.


Was passiert mit dem Diebesgut?


Am zweiten Observationstag beobachteten unsere Privatdetektive aus Köln bereits während der Tour Abweichungen vom Plan: Drei Adressen wurden angefahren und augenscheinlich beliefert, die nicht auf der Liste standen. Außerdem genehmigte sich Herr Wiehl am Ende seiner Dienstfahrt offenbar eine halbstündige Pause in den eigenen vier Wänden, ehe er zurück zu seinem Arbeitgeber fuhr und dort abstempelte. Somit stand hier zusätzlich noch der Verdacht des Arbeitszeitbetruges im Raum.

Einer unserer Kölner Wirtschaftsdetektive begab sich nach der Ankunft der Zielperson am Getränkehandel zur fraglichen Garage. Hier ergaben sich an diesem Tag allerdings keine Auffälligkeiten mehr, weswegen für den Mittwoch, an dem Herr Wiehl frei hatte, eine Observation der Garage angesetzt wurde: Am Vormittag erschien die unbekannte männliche Person, öffnete das Tor und begann mit Handwerksarbeiten. Unter passender Legende näherte sich unser Detektiv aus Köln und warf einen Blick in die Garage: Alle Getränke waren verschwunden. Folglich musste seit Montag entweder ein Weiterverkauf, ein Abtransport oder – angesichts der Menge an sich auszuschließen – ein Verzehr sämtlicher Kisten stattgefunden haben.

70 Getränkekisten an nur einem Tag


Am nun folgenden Donnerstag observierten zwei Ermittler der Aaden Detektei Köln die Zielperson erneut bei der Lieferfahrt. Zum zweiten Mal wurden Ziele angefahren, die nicht zum Tourplan gehörten. Als sich das Ende der Auslieferungen ankündigte, splittete sich das Detektiv-Team wie zuvor auf: Ein Observant verfolgte weiterhin Herrn Wiehl, während der zweite die Garage unter Sichtkontrolle hielt. Die beiden Ermittler sollten sich alsbald wiedertreffen, denn wenige Minuten, nachdem die unbekannte männliche Person an der Garage erschienen war, fuhr auch das Lieferfahrzeug von Herrn Wiehl in die Sackgasse. Wie am Montag verluden die beiden Täter in der Folge um die 70 Getränkekisten sowie diverse Kartons mit Wein und Spirituosen in die Garage. Anschließend verließen beide den Tatort, wobei die Aaden Detektive Köln vor Ort blieben, um zu eruieren, was mit den gestohlenen Getränken geschehen würde.

Herr Wiehl und sein unbekannter Komplize verbrachten große Mengen Getränkekisten aus dem Eigentum der Klienten unserer Kölner Detektive in eine Garage.

Offenbar gewerbsmäßiger Handel mit Diebesgut


Ab dem frühen Nachmittag fanden sich nach und nach fremde Fahrzeuge an der Garage ein. Jedes Mal erschien die unbekannte männliche Person, schloss auf und verlud gegen Zahlung von Bargeld Getränke in die Kofferräume. Ein Observant folgte den Käufern jeweils – es handelte sich ausnahmslos um Personen, die offenbar in einem Umkreis von wenigen Kilometern wohnten. Die Abnahmemenge der "Kunden" variierte zwischen fünf und zwölf Kisten bzw. Kartons.

Am Freitag wurden die bisherigen Beweise noch einmal durch weitere Beobachtungen untermauert, bei denen Herr Wiehl mit seinem Komplizen erneut Getränke der auftraggebenden Firma in die Garage verlud. Nach Beendung der Tour legten unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln dann die Karten auf den Tisch:

Konfrontierung der Zielperson durch die Detektive


Von seinen Chefs wurde Herr Wiehl nach Feierabend in ein Büro am Firmenstandort gebeten. Hier erwarteten ihn bereits drei der Aaden Detektive Köln, baten ihn, sich zu setzen, und legten ihm dann die Ermittlungsberichte und Beweisfotos der letzten Tage vor. Nach einem ersten schockierten Schweigen und dem Hinweis unserer Ermittler, dass seine einzige Chance, einer Strafverfolgung zu entgehen, in der Kooperation mit unsren Privatdetektiven bestand, lenkte Herr Wiehl ein: Seit über zwei Jahren habe er regelmäßig Getränkediebstähle durchgeführt, zunächst in kleineren Mengen, doch als diese nicht bemerkt wurden, schlug er in immer größerem Umfang zu. Mit seinem Komplizen, dessen Personalien er bekanntgab, habe er schon nach wenigen Monaten gemeinsame Sache gemacht und das Diebesgut gewerbsmäßig unter der Hand an eingeweihte Freunde und Bekannte verkauft.

Den Gesamtwert der gestohlenen Waren schätzte er auf 220.000 €!

Aufhebungsvertrag und notarielles Schuldanerkenntnis

 
In Absprache mit dem geschädigten Unternehmen schlug die Aaden Wirtschaftsdetektei Köln Herrn Wiehl vor, von einer Strafanzeige abzusehen, wenn er einen fristlosen Aufhebungsvertrag für sein Arbeitsverhältnis sowie ein notarielles Schuldanerkenntnis mit einer entsprechenden Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben würde. Ohne lange Überlegungen stimmte er zu und begab sich umgehend mit den Detektiven zu einem zuvor eingeweihten Notar, um die Dokumente beglaubigen zu lassen.

Im Anschluss an das unter Zeugen unterschriebene Geständnis bestellte Herr Wiehl seinen Komplizen unter Vorwand zur Garage. Nach der Ankunft öffnete diese Person das Tor, um weitere (telefonisch versprochene) Lieferungen der Zielperson zu empfangen. Der Täter staunte dann nicht schlecht, als unsere Kölner Ermittler vorstellig wurden und sich als Detektive zu erkennen gaben. Auch bei ihm dauerte es keine zwei Minuten, ehe er in die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses einwilligte, drei Hauptabnehmer mit Namen und Adressen benannte und sich mit zwei Zeugen zum Notar begab. Zuvor waren noch die vorhandenen gestohlenen Waren aus der Garage sichergestellt worden, allerdings handelte es sich nur noch um Restbestände der am Mittag verladenen Getränke – ein Hinweis auf das Ausmaß, mit dem hier offenbar wochentäglich Diebesgut verkauft wurde. Weitere Forderungen gegen die Abnehmer der Ware wurden über Anwälte in die Wege geleitet.

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine wesentliche Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln

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D-50674 Köln

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Sonntag, 10. Januar 2016

Verleumdung und Rufschädigung im Netz – Stuttgarter Detektive schreiten ein


Diffamierung – Das Web vergisst nicht.

Fast jeder von uns hat Cybermobbing oder die Verbreitung von Unwahrheiten über Einzelpersonen, Unternehmen oder Regierungen schon einmal miterlebt, mancher sogar am eigenen Leib. Das Internet ist dabei Segen und Fluch zugleich: Einerseits sind Informationen leichter auffindbar und die internationale zwischenmenschliche und zwischen Unternehmen stattfindende Vernetzung wird immer größer, andererseits jedoch vergisst das Internet nie. Informationen, die auf der Ursprungsseite bereits gelöscht wurden, sind häufig bei Google oder über die Cache-Suche auch anderer Dienste noch jahrelang auffindbar. Die Aaden Detektive Stuttgart informieren über das Thema Diffamierung im World Wide Web: 

Umsatzverluste durch Rufschädigung im Internet

Rufschädigende Äußerungen und Unwahrheiten im Netz, die überraschend regelmäßig an die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart herangetragen werden, bestimmen inzwischen in unserem Zeitalter der Technologisierung und Vernetzung den Alltag vieler Privatpersonen und Unternehmen und sorgen neben vielen anderen Problemen auch für Strafanzeigen und Rechtsstreitigkeiten. Egal, ob eine Schülerin persönlich oder fachlich beleidigende Aussagen über ihren Lehrer bei Facebook oder auf den einschlägig in den Medien besprochenen Lehrer-Bewertungsportalen hinterlässt, oder ob ein ehemaliger Angestellter auf seinem Privatblog als Tatsachen getarnte mit unwahren Fakten gespickte Werturteile über seinen vorherigen Arbeitgeber veröffentlicht – beide Fälle und viele weitere können nicht nur verletzend, sondern sogar persönlichkeits- oder unternehmensschädigend sein, indem sie für Schwierigkeiten bei der Anwerbung kompetenter Mitarbeiter bzw. bei der Jobsuche und fürUmsatzverluste wegen abgeschreckter Kunden sorgen. Der Bundesgerichtshof (BHG) hat daher im Juni 2015 folgendes Urteil gefällt: 

Betreiber einer Homepage sind nicht nur dafür verantwortlich, nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen auf ihrer Seite zu beseitigen, sondern auch wenn die Behauptung von Dritten übernommen wurde und diese auf deren Internetseite noch sichtbar ist.“ (BHG, 28.7.2015, Az: VI ZR 340/14) 

Dieses Urteil stärkt nun den Betroffenen den Rücken, da nicht nur der Urheber einer schädigenden Behauptung, sondern auch sämtliche Personen, die diese Äußerungen geteilt und weiter verbreitet haben, juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können.

Rufschädigung gerichtssicher dokumentiert durch die Aaden Detektei Stuttgart 

Damit es aber überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommen kann, bei dem der Beklagte für die Löschung der Behauptungen, eine Schadensersatzzahlung oder eine Wiederherstellung des Rufs des Klägers verurteilt werden kann, müssen gerichtsfeste Beweise über die rufschädigenden Äußerungen vorgelegt werden. Diese recherchieren die Wirtschafts- und Privatdetektive derAaden Detektei Stuttgart nicht nur und dokumentieren sie gerichtssicher, sondern auch deren Verfasser können unter Umständen bei anonymen Postings von unseren IT-Spezialisten ermittelt werden: 0711 7153 011-0. Viele Leute sind sich nicht bewusst, dass sie durchaus nicht anonym im Internet unterwegs sind: Ihre Email- und IP-Adressen hinterlassen eine für Informatiker und IT-Experten mitunter leicht auffindbare Spur und lassen damit Schlüsse auf die Identität zu.

Wer Falschinformationen teilt, ist mitschuldig.

Was für viele vielleicht eine Überraschung darstellt, ist letztendlich nur eine logische Konsequenz: Wer ohne eine eigene Prüfung der Tatsachen oder Beweise Falschinformationenaus einer – egal ob sicheren oder unsicheren – Quelle verbreitet, macht sich gleichsammitschuldig. Ein „Störer“ ist daher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1004 BGB) jeder, der eine Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt, und damit jeder, der an der Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aussagen beteiligt ist. Alle Personen, die unter diese Definition fallen, sind damit auch auf Unterlassung und/oder Tilgung verklagbar. Folglich lohnt sich die tiefergehende Ermittlung aller Beteiligten durch unserePrivatdetektive aus Stuttgart.

Rufschädigung, Rufmord, Cybermobbing, Verleumdung, Diffamierung – im Internetzeitalter leichter denn je und somit eine große Bedrohung für alle Unternehmen, die Kunden akquirieren müssen.

Löschung von Aussagen leider nicht immer möglich, sondern nur bei Zumutbarkeit

Abgesehen von den durch die Aaden Detektive Stuttgart besorgten gerichtsverwertbaren Beweisen für eine rufschädigende Äußerung oder Behauptung muss jedoch gleichsam dieZumutbarkeit einer Löschung der betreffenden Textpassagen gegeben sein. Gerade weil der Begriff wenig genau bzw. kaum objektiv definierbar klingt, liegt es im Handlungsspielraum des Gerichts, diese Zumutbarkeit festzustellen. So ereigneten sich bereits mehrfach Fälle, in denen zwar unwahre und wirtschaftlich schädigende Aussagen getätigt wurden, deren rufschädigende Natur das Gericht auch anerkannte, jedoch nicht die Zumutbarkeit der vollständigen Löschung durch den Verfasser/Täter sah. Dadurch sind Beklagte nicht dazu gezwungen, komplette Artikel, wohl aber die schädigenden und unwahren Behauptungen darin zu löschen sowie eine Schadensersatzzahlung an den Kläger zu leisten. Dieser Schadenersatz begründet sich unter anderem durch den oben erwähnten Aspekt der langlebigen Bewahrung von Informationen im Internet, die für eine dauerhafte Beeinträchtigung des Rufes der Geschädigten sorgen können.

Welche Rolle spielen Google und andere Suchmaschinen?

Auch Google ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom August 2011 (Az.: 7 U 51/10) nicht mehr von der Haftung bei der Suchanzeige rechtswidriger Seiten oder verleumdender Äußerungen ausgeschlossen. Ebenfalls im kürzlich beendeten Fall einer Klage gegen die Auto-Vervollständigungsfunktion eines großen Suchmaschinenbetreibers einigte sich der Großkonzern außergerichtlich mit der Klägerin und entfernte einige der von ihr beanstandeten und rufschädigenden Begriffe, die automatisch bei der Suche nach der Person zum Vervollständigen vorgeschlagen wurden. Ein Sprecher des Konzerns gab nach der Einigung an, einige Funktionen der Autokorrekturfunktion dahingehend verändert zu haben, dass beanstandete Begriffe nicht mehr zur Vervollständigung vorgeschlagen werden. Dies entspricht im weitesten Sinne auch einem weiteren Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az.: 2 O 162/13) vom Dezember 2014, nach dem der Suchmaschinenbetreiber Inhalte oder Webseiten nicht mehr in seiner Suche anzeigen darf, wenn diese beanstandet wurden.

Auch hier sind die Detektive der Aaden Detektei Stuttgart einsetzbar, da sie die entsprechenden schädigenden Seiten recherchieren und den Kontakt zu den Betreibern der Suchmaschine herstellen. Sollten diese Betreiber den Löschungsforderungen nicht nachkommen, helfen unsere Privat- und Wirtschaftsdetektive aus Stuttgart auch bei der weiteren Vorgehensweise, zum Beispiel bei der Beschaffung gerichtsfester Beweise bezüglich eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber. Da das Landgericht Köln dieses Urteil im August 2015 (Az.: 28 O 75/15) auch insofern erweitert hat, dass lediglich ein geäußerter Verdacht ausreichend ist, um den Suchmaschinenbetreiber zu einer Prüfung der betreffenden Webseiten zu verpflichten, ist auch hier der Einsatz unserer Stuttgarter Privatdetektive zu empfehlen, da wir bei einem Erstverdacht vor einer Meldung beim Suchmaschinenbetreiber bereits recherchieren, diesen Verdacht an die entsprechenden Stellen weiterleiten und im Ernstfall auf eine möglichst zeitnahe Löschung pochen können: info@aaden-detektive-stuttgart.de.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart

Lautenschlagerstraße 23

D-70173 Stuttgart

Tel.: 0711 7153 011-0

Fax: 0711 7153 011-9

E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de




Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 

Registergericht: Amtsgericht Köln

Registernummer: HRB 83824

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