Montag, 14. März 2016

Sorgerecht: Ist der neue "Stiefvater" ein Drogendealer?

Konsumiert die Mutter illegale Betäubungsmittel?


Durch eine persönliche Bekanntschaft mit der Chef-Detektivin der Aaden Detektei Frankfurt am Main, Gabriele Ulott, kam Herr Eppstein auf die Idee, unsere Hilfe in einem Sorgerechtsstreit zu suchen. Seit einigen Monaten lebte er in Trennung von seiner Noch-Frau und die Eheleute teilten sich das Sorgerecht um die gemeinsame Tochter Elsa. Laut Herrn Eppstein lag der hauptsächliche Trennungsgrund in "einem allmählichen Abgleiten" seiner Frau in das Drogenmilieu. Sie habe vor zwei Jahren einen psychischen Zusammenbruch erlitten, der vor allem medikamentös behandelt worden sei und könne seitdem nicht mehr von bewusstseinsverändernden Stimulantien lassen. Eigentlich ist das natürlich ein Ausschlusskriterium für die Ausübung des Sorgerechts. Herrn Eppsteins Problem: Er konnte den Drogenkonsum seiner Noch-Frau nicht gerichtsfest nachweisen.

Außerdem war ihm zu Ohren gekommen, dass Frau Eppstein inzwischen mit einem Drogenhändler zusammenlebe. Ein solcher Umgang wäre natürlich Gift für die Entwicklung des gemeinsamen Kindes Elsa. Deshalb wandte sich der Vater an die Geschäftsführerin der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt/Main; er wünschte zum einen die Überprüfung des Drogenhändler-Verdachts und zum anderen den gerichtsfesten Nachweis des Konsums illegaler Betäubungsmittel durch die Kindesmutter.

Tagsüber keine Beaufsichtigung des Kleinkindes?


Elsa war im Kindergartenalter, wurde aber entgegen des Willens von Herrn Eppstein nicht in den Kindergarten gebracht, sondern blieb zuhause, wenn die Mutter das Sorgerecht ausübte. Folglich musste sie sich dort sämtlichen etwaigen schädlichen Einflüssen quasi rund um die Uhr ausgesetzt sehen. Unsere Privatdetektive in Frankfurt am Main nahmen die Observation Frau Eppsteins an einem Dienstagmorgen auf. Bereits kurz nach acht setzte sich die arbeitslose Zielperson ohne Elsa ins Auto und fuhr eine gute halbe Stunde zu einem Café, in dem sie bis in die Nachmittagsstunden plaudernd und Kaffee trinkend verweilte. Wer sich in dieser Zeit um das Töchterchen kümmerte bzw. ob es überhaupt von jemandem beaufsichtigt wurde, konnte nicht eruiert werden, da beide eingesetzten Detektive aus Frankfurt a.M. weisungsgemäß der Zielperson gefolgt waren. Um diesen Punkt bei weiteren Observationen an Folgetagen klären zu können, beschloss die Einsatzleitung der Aaden Detektei Frankfurt/Main, einen Ermittler am Wohnobjekt zu belassen, sollte sich die Zielperson nochmals ohne Tochter Elsa fort bewegen.

Elsa allein zu Haus | Nachfrage durch Detektiv


Mittwoch: Wie am Vortag verließ die Zielperson morgens ihre Wohnung und stieg in ihr Fahrzeug – erneut ohne Elsa, dieses Mal aber mit einem jungen Herrn (ca. Ende 20), der offenbar bei Frau Eppstein übernachtet hatte. Wie verabredet, verblieb einer unserer Frankfurter Privatdetektive am Wohnobjekt, um festzustellen, ob hier eine Betreuung für Elsa stattfinden würde. Frau Eppstein ließ ihren Begleiter im nördlichen Bahnhofsviertel aus dem Fahrzeug aussteigen und fuhr anschließend wieder in das gestrige Café. Um den jungen Mann ebenfalls zu verfolgen und zu prüfen, ob Beziehungen zum Drogenmilieu bestanden, fehlten am diesen Tag die Einsatzkräfte, denn laut Anweisung des Klienten sollte zunächst festgestellt werden, was Frau Eppstein trieb, während sie sich eigentlich um Elsa hätte kümmern müssen. Wie am Vortrag verbrachte die Mutter Stunde um Stunde plaudernd im Café.

Aufgrund dieser Erkenntnisse erhielt unser an der Wohnung verbliebener Detektiv aus Frankfurt/Main die Weisung, dort legendiert zu klingeln, um zu prüfen, wer sich um Elsa kümmerte. Auf das Zeichen meldete sich an der Gegensprechanlage eine Kinderstimme, der Ermittler trug seine Legende vor und fragte, ob das Kind die Mutter holen könne. Die sei nicht da. "Kannst du mir dann einen anderen Erwachsenen holen?", fragte der Detektiv weiter.
"Keiner mehr da. Ich soll auch nicht mit Fremden reden.", antwortete das Mädchen schüchtern.
"Warum machst du es dann trotzdem?"
"Sag's nicht meinem Papa, bitte!"
"Mach' ich nicht, versprochen! Warum machst du es nun?"
"Weil langweilig ... Ich dachte, du bist die Mama ..."
"Wo ist denn die Mama?"
"Weiß nicht, kommt später."

Später war gegen acht Uhr, kurz zuvor hatte sich auch der junge Begleiter vom Morgen wieder im Haus eingefunden.

Während das Kind zuhause wartet, konsumiert die Mutter Drogen.


Der Einsatzplan für den Donnerstag sah vor, sich mehr auf den jungen Mann zu konzentrieren, da die Aaden Detektei Frankfurt a.M. bereits bei bis hierhin zwei von zwei Versuchen festgestellt hatte, dass sich Frau Eppstein tagsüber nicht um ihre Tochter kümmerte. Unser Plan wurde scheinbar torpediert, da die Zielperson ihren Begleiter heute nicht auf dem Weg absetzte, sondern in das besagte Café mitnahm. Die Einsatzleitung opferte einen Observanten, indem sie ihn an den Nebentisch schickte: Er sollte feststellen, was Frau Eppstein den ganzen Tag dort tat – im Großen und Ganzen nicht viel.

Durch den Austausch von Zärtlichkeiten und auch durch den Inhalt der Gespräche konnte der am Nebentisch platzierte Privatdetektiv aus Frankfurt am Main verifizieren, dass beide ein Paar waren und zusammenlebten. Ihre Gespräche drehten sich um Freunde, Termine, Herrn Eppstein und Banalitäten, an Tochter Elsa verschwendete die Mutter offenbar keinen Gedanken. Der komplette Aufenthalt im Café dauerte über acht Stunden und der Ermittler am Tisch musste zwischendurch gewechselt werden, um kein Aufsehen zu erregen. Während dieser Zeit verschwand das Paar zweimal gemeinsam auf der Toilette. Der Zustand der beiden bei der Rückkehr ließ keine Zweifel daran, dass sie sich in der Toilette bewusstseinsverändernde Mittel verabreicht hatten. Im Anschluss an die Trödelei im Café besuchten die Zielpersonen eine Bar zum Mittag-/Abendessen und spielten dort während des Konsums von Alkohol mit Freunden Billard und anderes. Die Rückkehr in die Wohnung und zu Elsa dokumentierte die Aaden Detektei Frankfurt/Main erst nach zehn Uhr Abends, somit hatte sich das Kind über vierzehn Stunden allein daheim aufgehalten.

Während sich die Tochter allein daheim langweilte, lungerte die Mutter mit ihrem Partner in einem Café herum und beide konsumierten auf der Toilette Drogen.


Ein Straßenhändler der etwas anderen Art


Die Beobachtungen am Vortag hatten zumindest insofern eine Verbindung des sorglosen neuen "Stiefvaters" zum Drogenmilieu ergeben, als er offensichtlich ein Konsument illegaler Betäubungsmittel war. Ob er darüber hinaus auch dealte, war für die Aaden Wirtschaftsdetektei am Main zu diesem Zeitpunkt noch offen und somit Ermittlungsziel für die weitere Fallbearbeitung. Freundlicherweise taten uns die Zielpersonen am Freitag den Gefallen, sich wie bereits am Mittwoch im Bahnhofsviertel aufzuteilen. Die Aaden Detektive Frankfurt a.M. unterließen die Verfolgung Frau Eppsteins und konzentrierten sich ganz auf den jungen Mann, der im Übrigen vor der Abfahrt noch mit einem offenbar eigenen Schlüssel den Briefkasten am Wohnobjekt Frau Eppsteins geleert hatte, womit sich der Eindruck einer eheähnlichen Partnerschaft weiter verfestigte.

Im nördlichen Bahnhofsviertel, das auch heute noch als Zentrum für den Drogenhandel in Frankfurt bekannt ist, positionierte sich der junge Mann an einer Straßenecke und interagierte immer wieder mit Passanten: kurze Gespräche, anschließend ein gemeinsamer Weg um die Ecke, wo man in einem Haus verschwand, wenig später wieder hinauskam und sich voneinander trennte. Für unsere erfahrenen Frankfurter Privatdetektive ließ dieses Verhalten sehr deutlich auf Drogenhandel schließen. Nachdem sie diese Vorgänge mehrere Male beobachtet hatten, wurde ein weiterer Ermittler geopfert, da er eine Art Lockvogel spielen sollte: Er ging die Straße entlang, auf den jungen Mann zu, blickte ihm dabei vielsagend in die Augen und beim Vorbeigehen fragte der mutmaßliche Drogendealer den Detektiv, was er brauche. "Coke" (Szenename für Kokain), lautete die Antwort. Der junge Mann nickte dem Privatermittler zu und bedeutete ihm zu folgen. Er führte unseren Lockvogel in besagtes Haus, sagte ihm im Hausflur, er solle kurz warten, ging in eine obere Etage und kam anschließend mit einem Beutel zurück:
"Wie viel willst du?"
"1 Gramm reicht – wie viel?"
Der Dealer musterte den Ermittler der Aaden Detektei Frankfurt am Main:
"90."
"Nee, nee, kein Touri-Preis! 40." Diese Summe war so niedrig angesetzt, dass der Dealer mit Sicherheit ablehnen würde. Man wurde sich nicht handelseinig und der junge Mann begann zu schimpfen, während sich der Ermittler wortlos verabschiedete.

Ergebnisse der Aaden Detektei Frankfurt am Main


Nach einem weiteren Einsatz am Samstag zur Festigung der bisher erlangten Ergebnisse fasste die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt a.M. alle Erkenntnisse für Herrn Eppstein zusammen:
  • Seine Noch-Frau kümmerte sich tagsüber nicht um das gemeinsame Kind und beauftragte auch keine andere Person mit der Betreuung. Sie vernachlässigte also ihre mütterlichen Pflichten grob.
  • Frau Eppstein führte eine neue verfestigte Beziehung, die sie bei den bisherigen Verhandlungen hinsichtlich Unterhalt und Sorgerecht verschwiegen hatte.
  • Frau Eppstein konsumierte nach wie vor illegale Betäubungsmittel – auch während der Zeit, in der sie das Sorgerecht ausübte.
  • Auch der neue Lebensgefährte konsumierte illegale Betäubungsmittel.
  • Der neue Lebensgefährte handelte (offenbar gewerbsmäßig) mit illegalen Betäubungsmitteln.

Unsere Detektive aus Frankfurt/Main hatten ihrem Auftraggeber somit eine ganze Liste an sehr starken Argumenten für die Neuregelung des Sorgerechts zu seinen Gunsten geliefert.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main
Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

Sonntag, 6. März 2016

Rufschädigung durch Wettbewerber | Aaden Detektei München

Plötzliche Umsatzeinbußen wegen übler Nachrede?


Die Firma Freising Kühlmittel generierte den größten Teil ihres Umsatzes mit generalüberholten Kühlgeräten. Die Preise des Unternehmens für seine Gebrauchtwaren unterboten natürlich die Forderungen der Konkurrenz für Neugeräte, und die Freising Kühlmittel GmbH erfreute sich starker Umsätze. Doch gegen Mitte 2015 setzte ein plötzlicher Einbruch ein, mehrere Kunden sprangen ab, die Akquise von Neukunden geriet merklich ins Stocken. Der Geschäftsführer und federführende Auftraggeber der Aaden Detektive München, Herr Bader, versuchte selbstredend, die Ursache für diese bedrohliche Situation zu finden. Er hörte sich in der Branche und bei seinen Kunden um und brachte dabei Gerüchte darüber in Erfahrung, dass sich zwei seiner Konkurrenten aus dem Vertrieb von Kühlgeräten, nämlich Verkäufer von Neuware, auf Messen, bei Kundengesprächen und bei weiteren Anlässen systematisch negativ zur Qualität der generalüberholten Freising-Artikel äußerten.

Diese Form des unlauteren Wettbewerbs konnte Herr Bader natürlich nicht auf seiner Firma sitzen lassen, folglich recherchierte er im Internet, was er dagegen tun könne – die Lösung hieß Aaden Wirtschaftsdetektei München.

Konzipierung einer detektivischen Ermittlungstaktik


Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Freising Kühlmittel GmbH erarbeiteten unsere Münchner Detektive ein Konzept zur Prüfung seines Verdachts und – im Bestätigungsfall – zum Nachweis der Wettbewerbsverstöße. Die Ermittlungstaktik legten unsere Fachkräfte zweigleisig an: Zum einen sollte eine aufwendige Legende aufgebaut werden, mittels derer sich zwei unserer Privatdetektive aus München bei den verdächtigten Unternehmen als Interessenten am Einkauf von Kühlgeräten vorstellen konnten. Bei dieser Gelegenheit würden sie das Gespräch unauffällig auf das Thema generalüberholte Gebrauchtwaren lenken und – sollte die Freising GmbH dabei nicht schon von alleine genannt werden – das auftraggebende Unternehmen namentlich nennen. Ansatz zwei stellte den Besuch einer Fachmesse für Kühlmittel durch zwei unserer Ermittler dar. Hierbei würden sich die Detektive aus München erneut als Interessenten ausgeben (allerdings mit simplerer Legende) und sich persönlich am jeweiligen Messestand der beiden Firmen beraten lassen.

Da zum Zeitpunkt der Betrauung der Aaden Detektei München mit diesem Fall gerade eine Fachmesse bevorstand, auf der beide Zielunternehmen Stände haben würden, setzten unsere Ermittler den Ermittlungsweg "Messe" als erstes ein. Zwei unserer Privatdetektive ließen sich intensiv von Herrn Bader briefen, was die Grundlagen der Kühltechnik, die gängigsten Kühlgeräte und die Strukturen der Branche betraf. Ferner führten sie eigene Vorrecherchen zu den Zielunternehmen durch, u.a. hinsichtlich vergangener Wettbewerbsverstöße, Abmahnungen und schlechten Leumunds, jedoch kamen dabei nur handelsübliche Kleinigkeiten zutage.

Verdachtsprüfung bei Fachmesse


So vorbereitet begaben sich die Detektive aus München zur Messe und suchten den Stand der ersten Firma auf, nennen wir sie Rosenheim Kühlmittel GmbH. Hier wurden sie sehr freundlich empfangen, erhielten jeweils einen Kaffee und nach kurzer Wartezeit kümmerte sich ein Kundenberater persönlich um ihr Anliegen. Er setzte ihnen die Vor- und Nachteile verschiedener Kühllösungen und -geräte auseinander und untermauerte seine Darstellung mit Faktenblättern, technischen Zeichnungen und Modellfotografien. Die Detektive erklärten nach einer Weile, dass sie mit derartigen Preisen nicht gerechnet hätten, und fragten, wie es mit Gebrauchtgeräten stehe. Diese biete seine Firma nicht an, verriet der Kundenberater von Rosenheim Kühlmittel, grundsätzlich müsse man sehen, dass man ordnungsgemäß gewartete oder professionell generalüberholte Ware kaufe. In der Folge versuchten die Ermittler der Aaden Detektei München immer wieder, das Thema auf bestimmte Anbieter von Gebrauchtwaren und letztlich über Umschweife recht explizit auf die Freising Kühlmittel GmbH zu lenken. Der Kundenberater jedoch gab stets zu verstehen, dass er sich in diesem Bereich zu wenig auskenne und deshalb keine fundierte Aussage treffen könne. Die Detektive bedankten und verabschiedeten sich.

Im Anschluss trugen sie die gleiche Legende am Stand der zweiten Zielfirma vor. Hier vertröstete man sie zunächst auf später, da momentan alle Berater im Gespräch seien. Es wurde ein konkreter Termin in ca. einer Stunde ausgemacht. Als es schließlich zur Beratung kam, erklärte der Mitarbeiter einige Maschinen sogar direkt am Ausstellungsobjekt. Er wirkte zuvorkommend und professionell, aktiv kam das Thema Freising Kühlmittel GmbH nicht zur Sprache. Die Wirtschaftsdetektive aus München lenkten das Gespräch deshalb in Richtung Gebrauchtgeräte, doch auch dieser Kundenberater gab an, sich in diesem Metier nicht genügend auszukennen. Zwar sei ihm die Firma Freising Kühlmittel bekannt, jedoch wisse er weder Gutes noch Schlechtes über sie zu berichten. Nach dieser Unterredung stellte die Aaden Wirtschaftsdetektei München den Ermittlungsweg Messe ein, um sich der zweiten Variante zu widmen.

Vorsprache der Detektive beim Zielunternehmen


Zur Umsetzung der Ermittlungstaktik B war einiges an Vorarbeit von Nöten, denn um eine glaubwürdige Legende als Interessent an Kühlgeräten vortragen zu können, die es unseren Privatdetektiven aus München ermöglichen würde, das Thema tiefgehend zu besprechen, ohne Verdacht zu erregen, musste sich das Ermittlerteam ein funktionierendes und prüfbares Konstrukt aufbauen. Die Erarbeitung desselbigen dauerte an die drei Wochen. Schließlich statten zwei andere Ermittler als die Messebesucher den Zielfirmen nach Terminvereinbarung Besuche ab.

Bei Rosenheim Kühlmittel wurden die Detektive vom Geschäftsführer persönlich empfangen. Sie kamen sofort mit der Sprache heraus, dass sie einen Partner für die Lieferung von Kühlgeräten suchten, in der Entscheidungsfindung aber noch schwankten zwischen der Anschaffung von Neugeräten und dem Erwerb von Gebrauchtware. Der Geschäftsführer solle sie nun davon überzeugen, dass er der richtige Mann für die fingierten Vorhaben der Ermittler war. Zunächst strich er die Vorzüge seiner Firma heraus – das dauerte an die dreißig Minuten. Dann kam er auf die Vorteile von Neuware gegenüber Gebrauchtgeräten zu sprechen und ließ sich schnell zu der Behauptung hinreißen, bei wiederverkaufter Ware gebe es einige unseriöse Anbieter am Markt.

In diese Vorlage stießen unsere Wirtschaftsdetektive aus München natürlich umgehend hinein und nagelten das Gespräch auf den Faktor „schwarze Schafe“ fest. Der Geschäftsführer nannte zwei ihm bekannte Beispiele, in denen „angeblich generalüberholte“ Ware nach kurzer Zeit „den Geist aufgegeben“ habe. Welcher Anbieter das gewesen sei, fragten die Aaden Detektive München. Die Firma Freising Kühlmittel GmbH, lautete die Antwort! Diese habe einen kriminellen Geschäftsführer, der wegen diverser Betrügereien im Gefängnis gewesen sei und auf inkompetente Arbeitskräfte aus Osteuropa sowie nicht fachgerechte Ersatzteile aus Südostasien baue. Nach der Generalüberholung seien diese Geräte weniger wert als vorher – und mit dieser Praxis stehe die Freising Kühlmittel GmbH nicht allein da. Dieser Markt sei so dubios und undurchschaubar, dass man lieber die Finger davon lassen solle.

Die Behauptungen des Wettbewerbers über die Auftraggeberin unserer Detektive in München grenzten an Rufmord.

Behauptungen des Konkurrenten sind haltlos


Nach dem Termin bei der Rosenheim Kühlmittel GmbH prüfte die Aaden Detektei München die Aussagen des Geschäftsführers vorsichtshalber, ehe sie Herrn Bader über die Erkenntnisse informierte. Weder stimmte es, dass Herr Bader jemals inhaftiert gewesen wäre, noch beschäftigte er einen ungewöhnlich hohen Anteil ausländischer Arbeitnehmer.

Der Termin beim zweiten Zielunternehmen verlief ereignislos, man gab keinerlei negative Äußerungen in Richtung der Auftraggeber unserer Privatdetektive aus München von sich. Das Täterfeld beschränkte sich somit laut letztem Sachstand auf einen Wettbewerber. Ob es einen speziellen Grund gab, weshalb gerade die Freising Kühlmittel GmbH von den Rufschädigungen betroffen war, wurde im Zuge der Ermittlung nicht eruiert. Im Anschluss brachte Herr Bader anwaltliche Unterlassungsaufforderungen sowie eine Schadensersatzklage in die Wege.

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
Amalienstraße 71
D-80799 München
Telefon: 089 7007 4378-0
Fax: 089 7007 4378-9
E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de
Web: http://www.aaden-detektive-muenchen.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Dienstag, 1. März 2016

Unterschlagung häufigstes Delikt in mittelständischen Unternehmen

Laut des im Dezember 2015 veröffentlichten Bayrischen Rechts- und Verwaltungsreports befand sich in Bayern ein überraschend hoher Anteil der inhaftierten Kriminellen wegen Unterschlagung und Diebstahl im Strafvollzug – insgesamt 20,9 % machten die größte Deliktgruppe aus. Auch im Rest der Republik sind die Zahlen ähnlich: Im Jahr 2014 waren von 129.176 Straftätern in Nordrhein-Westfalen 30.979 wegen Diebstahl und Unterschlagung verurteilt worden, damit also sogar fast 24 %. 

In einer Studie über Wirtschaftskriminalität aus dem Jahr 2014 fürchteten 91 % der befragten Unternehmensleiter bereits geschädigter Firmen und 55 % der bisher ungeschädigten Unternehmen Diebstahl und Unterschlagung von Seiten ihrer Mitarbeiter am meisten. Auch die weltweit in 5000 Unternehmen sämtlicher Größen und Branchen geführte Studie „Global Economic Crime Survey 2014“ kommt zu dem erschreckenden Ergebnis, dass Untreue und Unterschlagung 69 % der in den Unternehmen begangenen Straftaten ausmachten. Immer mehr Unternehmensleitungen fühlen sich daher und aufgrund herber interner Verluste gezwungen, die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf zu engagieren, wenn sich der Verdacht der Unterschlagung gegen einzelne oder mehrere Angestellte nicht mehr von der Hand weisen lässt: 0211 9874 011-0

Schadenssummen im sechsstelligen Bereich bei den Ermittlungen unserer Detektive aus Düsseldorf


Anhand der oben genannten hohen Zahlen und Prozentsätze lässt sich erahnen, dass straffällige Arbeitnehmer über ein gewisses Sicherheitsgefühl bei der Begehung ihrer Delikte gegen den Arbeitgeber verfügen müssen. Viele sind sich nicht einmal einer Schuld, geschweige denn einer Straftat bewusst, auch weil der "Musterdieb" nur kleine Summen oder unauffällige Bürogegenstände entwendet. Häufig fallen kleinere Diebstähle nicht auf, da sie im Gesamtumsatz eines mittelständischen Unternehmens untergehen können; sie sind jedoch trotzdem keine Kavaliersdelikte, wie man anhand der vor einigen Jahren in der Presse oft diskutierten Fälle einiger Angestellter beobachten konnte, die teilweise nur einzelne Pfandbons oder ein belegtes Brötchen eingesteckt hatten.

Diese geringfügigen Eigentumsdelikte in einem personenstarken Betrieb vollständig abzustellen, ist leider nahezu unmöglich. Allerdings gibt es auch deutlich schadhaftere Fälle einer regelmäßigen und genauestens geplanten Unterschlagung in mittelständischen Unternehmen, die teilweise Schäden in Millionenhöhe nach sich ziehen können und auch bei den Ermittlungen unserer Wirtschaftsdetektive in Düsseldorf bereits in sechsstellige Höhen gingen.


Was eigentlich ist Diebstahl und was Unterschlagung?


StGB § 246 Unterschlagung:
  • (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
  • (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • (3) Der Versuch ist strafbar.

StGB § 242 Diebstahl:
  • (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • (2) Der Versuch ist strafbar.

Die Schwere der Tat kann unter anderem durch gewerbsmäßiges Handeln, bandenmäßige Organisation oder auch die Beschaffenheit des gestohlenen oder unterschlagenen Gegenstandes erhöht werden – ist die Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte, erwartet den Täter ein höheres Strafmaß. Gerade unter Berücksichtigung dieser strafrechtlichen Konsequenzen willigen viele durch die Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf überführte Arbeitnehmer in die Unterzeichnung eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit damit verbundener Rückzahlungserklärung für die entstandenen Schäden ein, schließlich liegt es im Ermessen des Tatopfers, eine Straftat zur Anzeige zu bringen – bei gütlicher Einigung sehen viele davon ab.


Vereinfacht: Diebstahl = wegnehmen, Unterschlagung = einbehalten


Zwischen Diebstahl und Unterschlagung zu unterscheiden, ist auf den ersten Blick nicht leicht, wenn man sich nicht mit den juristischen Fachtermini auskennt. In Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß und die genauen rechtlichen Grundlagen gibt es nicht unerhebliche Unterschiede, weswegen die Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei Düsseldorf gerne bei einer genaueren Unterscheidung helfen:

Bei einem Diebstahl handelt es sich um einen Akt, der eine fremde Sache aus dem ursprünglichen Gewahrsam bricht und einen neuen eigenen Gewahrsam mit rechtswidriger Zueignungsabsicht begründet, also zum Beispiel bei der Entwendung eines Portemonnaies aus der Tasche eines Fremden. Eine Unterschlagung tritt zutage, wenn man eine fremde Sache rechtswidrig einbehält, sie also nicht „wegnimmt“, sondern bereits „besitzt“ bzw. nutzt, und die Herausgabe an den Eigentümer aktiv oder passiv verweigert. Unter Umständen ist dieser Tatbestand auch dann erfüllt, wenn das vermeintliche Eigentum an dieser Sache nach außen hin kommuniziert wird, z. B. bei einem Angestellten, der Büromaterial an einen Dritten weitergibt, obwohl es ihm nur zur zweckbestimmten Nutzung zur Verfügung gestellt worden ist. 

Während bei einem nachgewiesenen Diebstahl eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren auf das Entwenden einer fremden Sache steht, ist bei einer Unterschlagung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von drei Jahren angedacht. Bei der Zueignung einer fremden Sache, die dem Täter tatsächlich ausdrücklich selbst zur Verwahrung anvertraut wurde, kann sich das Strafmaß allerdings sogar auf fünf Jahre Freiheitsstrafe belaufen, weil unter Umständen der Aspekt der Veruntreuung von Geldern, Mieten, Gegenständen etc. hinzukommt, z. B. wenn eine Kassiererin im Supermarkt das ihr anvertraute Geld in der Geldkassette an sich nimmt und es sich damit zueignet oder wenn ein Hausverwalter die ihm zugewiesene Miete teils oder ganz einbehält, anstelle sie dem Hauseigentümer zukommen zu lassen. Einfach gesagt handelt es sich bei einem Diebstahl um das bewusste Wegnehmen, Entfernen oder Wegbringen einer fremden Sache, während bei einer Unterschlagung fremde Dinge denjenigen Personen vorenthalten werden, denen sie eigentlich gehören. Die Aaden Detektive Düsseldorf stehen selbstredend für den gerichtsfesten Nachweis beider Delikte zur Verfügung: info@aaden-detektive-duesseldorf.de.


Unterschlagung im Unternehmen: Woran erkennt man sie, was kann man tun? Beratung durch Detektive.


Selbstredend ist es trotz allen Vertrauens, das man seiner Belegschaft im besten Falle entgegenbringt, wichtig, im eigenen Unternehmen stets die Augen und Ohren offen zu halten, um frühzeitig reagieren zu können, wenn eine Unterschlagung zutage tritt oder sich zumindest Verdachtsmomente einstellen – denn ein Delikt kommt erfahrungsgemäß selten allein! In den oben genannten Beispielen der Unterschlagung eines Pfandbons und eines einzelnen Brötchens wurde sehr hart durchgegriffen und ein Exempel statuiert. Ob das angesichts der Schadenshöhe notwendig ist, muss jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden. Geht es aber um empfindliche, fortgesetzte Eigentumsdelikte zum Schaden des Betriebs, muss nicht nur zwingend gegen den oder die Täter vorgegangen werden, sondern es ist auch ratsam, den anderen Mitarbeitern zu zeigen, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt – die Aaden Detektei Düsseldorf hilft dabei. Im "Brötchen-Fall" ging es der betroffenen Firma um das Prinzip eines reibungslosen Arbeitsablaufs und einer konsequenten und ausnahmslosen Verfolgung widerrechtlicher Handlungen. Das ist vollständig legitim, denn ein verletztes Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers in seine Belegschaft sorgt mitunter für viel böses Blut und für Rückgänge in der Produktivität.

Auch das Bundesarbeitsgericht sieht eine fristlose Kündigung in Fällen wie diesen aufgrund des schweren Vertrauensbruches als rechtens an, rät aber zu einer Interessenabwägung, wie im Fall der Pfandbon-Unterschlagung einer seit 38 Jahren im Unternehmen angestellten Mitarbeiterin. Um jedoch überhaupt eine gerichtliche Strafverfolgung anleiern zu können, fehlen oft gerichtsfeste Beweise oder Dokumentationen der strafbaren Handlungen.


Fallspezifische Beratung bei Eigentumsdelikten


Wenn in einem Unternehmen immer wieder Büroartikel, elektronische Geräte, Auslieferungsware oder, in einem der schlimmsten Fälle, den Angestellten anvertraute größere Geldsummen verschwinden bzw. nicht ihrem eigentlichen Zweck zugeführt werden, so ist es spätestens dann an der Zeit, die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf für eine genaue Überprüfung der Arbeitsabläufe zu engagieren: 0211 9874 011-0.

Durch Observationen einzelner Mitarbeiter kann eine Unterschlagung oder Veruntreuung durch die Düsseldorfer Privatdetektive der Aaden gerichtsfest nachgewiesen werden. Wie in Ihrem Einzelfall genau vorzugehen ist, prüfen wir individuell bei der Auftragsbesprechung und beziehen Sie selbstverständlich in unsere Maßnahmen ein.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Düsseldorf
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 9874 011-0
Fax: 0211 9874 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-duesseldorf.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824